Pkw mit Kfz-Schaden beschädigter Pkw

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Motorradversicherung Vergleich

Der Gesetzgeber schreibt für Motorradfahrer eine Motorradversicherung vor, um mit dem Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Bevor Sie allerdings voreilig ein Angebot abschließen, sollten Sie Versicherungsgesellschaften, Leistungen und Tarife miteinander vergleichen.

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» Wichtige Änderungen zum Motorradführerschein
(gültig seit 19. Januar 2013)

Partnerprogram

Ab dem 19.01.2013 erworbenen Führerscheine haben nurnoch eine Gültigkeit von 15 Jahre und müssen nach Ablauf der Frist umgetauscht werden. Der Umtausch ist mit keiner ärztlichen Untersuchung verbunden.
Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine verlieren 2033 ihre Gültigkeit und müssen bis zum Ablauf des Jahres 2032 umgetauscht werden.

Neuregelung für Trikes

Ab dem 19.01.2013 benötigt man für das Führen von Trikes eine Fahrerlaubnis der Klasse A (vorher Klasse B). Das Mindestalter zum Führen von Trikes wurde auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, dürfen damit weiterhin Trikes führen und einen Anhänger hinter einem Trike mitführen.

Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen

Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 gesammelt hat, muss für den Führerschein der Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, ohne eine erneute theoretische Prüfung zu absolvieren. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b.


Motorradführerschein Direkteinstieg

Auch derjenige, der von seiner ab 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte, benötigt eine praktische Prüfung. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.

 

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